AGB
Allgemeine Geschäftsbedingung (Stand 04/2018)
I. Umfang
Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gelten ausschließlich die nun folgenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten deshalb auch für alle künftigen Lieferungen des Verkäufers, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Anders laufende oder abweichende Geschäftsbindungen oder Vereinbarungen des Käufers werden nur schriftlich und mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers wirksam.
Spätestens mit dem Empfang der Auftragsbestätigung oder der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung des Verkäufers gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Käufer akzeptiert.
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für zugesicherte Eigenschaften der gelieferten Ware.
Die Angebote des Verkäufers freibleibend.
II. Lieferung
Liegt keine besonders schriftliche Weisung des Käufers über die Art und Weise der Beförderung der bestellten Ware vor, entscheidet der Verkäufer nach pflichtgemäßem Ermessen. Wurde Selbstabholung vereinbart, muss der Käufer die Lieferung innerhalb von 3 Tagen übernehmen, nachdem ihm die Fertigstellung der Lieferung angezeigt wurde. Andernfalls erfolgt der Versand nach Wahl des Verkäufers und auf Kosten des Käufers ohne weitere Rückfrage.
Lieferungen werden grundsätzlich ab Lager Oberursel vorgenommen. Die Lieferung in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ab einem Mindestnettobestellwert von 150€/ 5 Kartons frei Haus. Wünscht der Käufer eine andere Verpackung oder Versandart als die des Verkäufers, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten.
III. Liefergewicht
Für die Bestimmung des Liefergewichts ist das bei der Absendung im Lieferwerk festgestellte Gewicht maßgebend.
IV. Liefer- und Annahmefristen
Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit Versand der Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor Eintreffen der vom Käufer ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Überschreitet der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist um mehr als 4 Wochen, so kann der Käufer eine Nachfrist zur Erfüllung von einem Monat setzen. Erfolgt die Lieferung auch nach Ablauf der Nachfirst nicht, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Der Rücktritt ist in Schriftform unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist zu erklären.
Der Käufer ist nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn der Verkäufer die Nachfrist ohne sein Verschulden, also verschulden Dritter, nicht einhalten kann. In diesem Fall kann der Käufer 3 Monate nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins vom Vertrag zurücktreten.
Treten Ereignisse ein, die die Leistung oder den Transport unmöglich machen oder unzumutbar erschweren und die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so hat dieser das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung bis zu Beseitigung des Hindernisses hinauszuschieben.
Diese Umstände sind dem Käufer durch den Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Bereits erfolgte Teillieferungen gelten als selbständiges Geschäft.
Die Regulierung der Teillieferungen darf nicht mit dem Hinweis auf noch ausstehende Restmengen verweigert werden. Wird die Lieferung aus dem genannten Gründen hinausgeschoben, hat der Käufer kein Recht zur Setzung einer Nachfrist oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Beruht die verspätete Lieferung/Teillieferung oder Nichtlieferung/teilweise Nichtlieferung auf mindestens grober Fahrlässigkeit des Käufers, so beschränkt sich der Schadenersatzanspruch auf den voraussehbaren Schaden. Im Übrigen sind Schadenersatzsprüche ausgeschlossen.
V. Gefahrübergang
Soweit nichts anderes vereinbart, geht die Gefahr mit Absendung der Lieferung ab Lager auf den Käufer über. Der Käufer trägt auch die Gefahr für alle übernommenen Lieferungen während des Rücktransportes sowie für die Verpackung während des Hin- und Rücktransportes, sofern nicht die gesetzliche Haftung des Spediteurs eintritt.
VI. Recht des Verkäufers auf Rücktritt
Nimmt der Käufer die Lieferung nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
VII. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro ab Lager Oberursel einschließlich Verpackungskosten, sofern diese nicht gesondert berechnet werden oder etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Der am Tag der Lieferung gültige Preis zuzüglich der in den Rechnungen gesondert auszuweisenden Steuern gilt als vereinbart.
Die auf den Rechnungen ausgewiesen Konditionen des Verkäufers sind für die Zahlung der Rechnung maßgebend. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen Netto zu bezahlen, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden.
Die Laufzeit der vereinbarten und in der Rechnung genannten Zahlungsfristen beginnt mit dem Rechnungsdatum.
Zahlungen werden auf die vom Verkäufer bestimmten Forderungen nach dessen Wahl angerechnet.
Schecks werden nur erfüllungshalber unter Abzug der entstandenen Kosten und Spesen angenommen, ohne das dadurch der Kaufpreis gestundet wird.
VIII. Mängel
Erkennbare Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 aufeinanderfolgenden Werktagen nach Eingang der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen.
Innerhalb dieser Frist sind auch Proben der beanstandeten Lieferung an den Verkäufer einzusenden.
Liegt ein Mangel vor, so kann der Käufer nur die Nachlieferung der beanstandeten Sendung verlangen. Führt die Nachlieferung nicht zu Behebung des Mangels, ist der Käufer nur zur Minderung oder Wandelung berechtigt. Bei allen Lieferungen im Rahmen der Mängelbeseitigung gilt ebenfalls die hier vereinbarte Mängelhaftung. Ansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aus Garantiezusagen können nur geltend gemacht werden, wenn diese schriftlich vom Verkäufer bestätigt worden sind. In diesem Fall steht dem Käufer wahlweise das Recht zu Wandlung, Minderung oder zum Schadenersatz zu. Für Mangelfolgeschäden haftet der Verkäufer jedoch nur, soweit hierüber eine gesonderte Vereinbarung vorliegt. Weitergehende Ansprüche für unmittelbare oder mittelbare Schäden sind ausgeschlossen, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Sämtliche Produkte des Verkäufers und dessen betreffende Abbildungen, Prospekte, Werbeschriften usw. und die darin enthaltenen Angaben über chemische Zusammensetzung, Gewicht und Wirkungsweise sind nur annähernd maßgeblich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Für eine anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter. Der Käufer ist nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung befreit. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung für einen bestimmten Zweck allgemein empfohlen wird.
Für eine eventuelle Haftung des Verkäufers gilt die Regelung der vereinbarten Mängelhaftung entsprechend.
IX. Eigentumsvorbehalt
Diese Lieferung bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller jeweils offenen Forderungen aus der gemeinsamen Geschäftsverbindung einschließlich Zinsen und Kosten Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist widerruflich berechtigt die Lieferung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu veräußern. Jede andere Verfügung, insbesondere eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Überlassung im Tauschweg ist nicht gestattet. Von dritter Seite vorgenommene Pfändung sowie jede andere Beeinträchtigung der Rechte an der im Eigentum des Verkäufers stehenden Lieferung ist unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen. Der Käufer tritt dem Verkäufer schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderung mit Nebenrechten ab. Für den Fall, dass die Lieferung vom Käufer zusammen mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in der Höhe des Wertes der Lieferung.
Kommt der Käufer mit seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Verkäufer in Verzug oder verletzt er eine sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet, so werden die gesamten Forderungen, die dem Verkäufer gegenüber dem Käufer zustehen, sofort zur Zahlung fällig auch soweit nach den vorliegenden Geschäftsbedingungen Zahlungsziele eingeräumt sind.
Wird die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt, so ist der Verkäufer berechtigt, sofort die Herausgabe der Ware unter Ausschluss jeglicher Zurückbehaltungsrechte zu verlangen. Alle durch die Wiederinbesitznahme der Ware entstehenden Kosten, insbesondere Transport und Prüfung, trägt der Käufer. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, nach vorheriger Ankündigung unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Käufers den wieder in Besitz genommenen Kaufgegenstand nebst Zubehör durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Nach Abzug der Kosten wird der Erlös dem Käufer auf seine Gesamtschuld gutgeschrieben.
X. Sonstiges
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des Liefergeschäfts unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem der richtigen Bestimmung verfolgten Zweck am Nächsten kommt.
Die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Liefergeschäft und Gerichtsstand für alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich Bad Homburg.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HS Hygiene & Sauberkeit Daniel Werner GmbH.